Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46887
OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,46887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.05.2015 - 12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,46887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 12 U 39/14 (https://dejure.org/2015,46887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei nur geringfügigem Mangel

  • Burhoff online

    Rücktritt, Gebrauchtwagenkauf, Mängel

  • openjur.de

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei Geringfügigkeit eines behebbaren Mangels; Verschleiß als Sachmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Prozessbevollmächtigten wegen Fehlern bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen geleasten Pkw

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei Geringfügigkeit eines behebbaren Mangels; Verschleiß als Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Prozessbevollmächtigten wegen Fehlern bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen geleasten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsche Erklärung abgegeben, aber kein Schaden beim Mandanten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Das Oberlandesgericht wies den neuen Vortrag als verspätet zurück und folgte der Auffassung des Landgerichts zur Auslegung der Rücktrittserklärung (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2010 - 6 U 189/09, Anlagenkonvolut K1 sowie Beiakte Bl. 97).

    Es wird festgestellt, dass der Beklagte dazu verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die aus seiner Vertretung des Klägers in dem beim Landgericht unter dem Aktenzeichen 8 O 273/09, beim Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 U 189/09 und beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 199/10 geführten Rechtsstreit resultieren.

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Eine Auslegung setzt erst ein, wenn der Wortlaut einer Erklärung zu Zweifeln überhaupt Anlass gibt; dazu darf es der Rechtsanwalt regelmäßig gar nicht kommen lassen (BGH, Urteil vom 04. Juni 1996 - IX ZR 51/95, juris Rn. 24).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Auch der Umstand, dass der Sachverständige für die "Gegenseite sowie dessen Versicherung" bereits Gutachten erstattet haben soll, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit (OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 14 W 45/01, juris Rn. 4), zumal die Ausführungen des Klägers hierzu nicht substantiiert sind.
  • BGH, 03.11.1955 - III ZR 62/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern nach den Verfahrensgrundsätzen des § 287 ZPO selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, juris Rn. 7, 12; BGH, Urteil vom 03. November 1955 - III ZR 62/54, NJW 1956, 140).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Ein normaler Verschleiß ist kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens (BGH, Urteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 43/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern nach den Verfahrensgrundsätzen des § 287 ZPO selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, juris Rn. 7, 12; BGH, Urteil vom 03. November 1955 - III ZR 62/54, NJW 1956, 140).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Auch im Rahmen der Gesamtabwägung, bei der für den Kläger noch die Reihe an Werkstattterminen und der damit für ihn verbundenen Aufwand einzustellen sind, genügt dieser Mangelbeseitigungsaufwand nicht zur Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle, die jedenfalls bei Beseitigungskosten von 5 % (1.500,00 Euro) anzunehmen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13, juris Rn. 30).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Zugleich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, dass er ohne sein Verschulden verhindert war, den Ablehnungsgrund früher geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 25.07.2012 - 19 W 17/12

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Die klägerseits monierten angeblichen Unzulänglichkeiten des Gutachtens rechtfertigen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (OLG Köln, Beschluss vom 25. Juli 2012 - I-19 W 17/12, 19 W 17/12, juris).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 199/10

    Öffentlich geförderter Wohnraum: Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14
    Es wird festgestellt, dass der Beklagte dazu verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die aus seiner Vertretung des Klägers in dem beim Landgericht unter dem Aktenzeichen 8 O 273/09, beim Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 U 189/09 und beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 199/10 geführten Rechtsstreit resultieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht